Infektionsschutz

Infektionsschutzbelehrung

Inhalte:

  • Beruflicher Umgang mit Lebensmitteln – betroffener Personenkreis
  • betreffende Lebensmittel
  • besondere Vorsichtsmaßnahmen
  • Tätigkeitsverbot
  • Krankheitszeichen
  • besondere Vorsichtsmaßnahmen
  • Informationspflicht bei Krankheitszeichen

Belehrung nach §43 Abs. 1 Infektionsschutzgesetz. Die Durchführung der Belehrung ist ausschließlich für Mitgliedsbetriebe des ZAA Iserlohn e.V. im Rahmen der arbeitsmedizinischen Betreuung möglich.

Teilnahmebescheinigung

Nach dieser Erstbelehrung erhalten die Teilnehmenden eine Bescheinigung und es erfolgt eine Mitteilung an das Gesundheitsamt. Eine Folgebelehrung hat alle zwei Jahre durch den Arbeitgeber zu erfolgen.