Brandschutz

Betrieblicher Brandschutz

Unsere Leistungen umfassen sowohl den abwehrenden als auch den vorbeugenden Brandschutz. Wir entwickeln maßgeschneiderte Handlungsanleitungen. Dabei werde alle betrieblichen Besonderheiten Ihres Unternehmens berücksichtigt.

Hierzu führen unsere Experten brandschutztechnische Bestandsaufnahmen und Analysen durch. Bei konkreten Fragen zum baulichen oder anlagentechnischen Brandschutz erstellen wir für Sie eine rechtssichere Dokumentation des Brandschutzes.

Unsere Leistungen für Sie:

  • Brandschutztechnische Betreuung durch unsere Brandschutzbeauftragten/Brandschutzfachkräfte
    nach DGUV I 205-003
  • Erstellung von Flucht- und Rettungswegplänen, Feuerwehrplänen
  • Ausbildung von Brandschutzhelfern

Das sind die Aufgaben des Brandschutzbeauftragten nach DGUV Information 205-003:

  • Brandschutzordnung erstellen und fortschreiben
  • Unterstützung bei den Beurteilungen der Brandgefährdungen an Arbeitsplätzen
  • bei feuergefährlichen Arbeitsverfahren sowie dem Einsatz brennbarer Arbeitsstoffe beraten
  • Unterstützung bei der Ermittlung von Brand- und Explosionsgefahren
  • Mitwirken bei Ausarbeitungen von Betriebsanweisungen zum Brandschutz
  • bei baulichen, technischen und organisatorischen Maßnahmen zum Brandschutz mitarbeiten
  • Unterstützen bei der Umsetzung behördlicher Anordnungen und bei Anforderungen des Feuerversicherers
  • bei der Einhaltung von Brandschutzbestimmungen bei Neu-, Um- und Erweiterungsbauten, Nutzungsänderungen, Anmietungen und Beschaffungen unterstützen
  • Beratung im Bereich Ausstattung der Arbeitsstätten mit Feuerlöscheinrichtungen und Beratung bei der Auswahl der Löschmittel
  • Unterstützung zur Umsetzung des Brandschutzkonzepts
  • Kontrollieren, dass Flucht- und Rettungspläne, Feuerwehrpläne, Alarmpläne usw. aktuell sind, ggf. Aktualisierung veranlassen
  • Planen, Organisieren und Durchführen von Räumungsübungen
  • an behördlichen Brandschauen teilnehmen und interne Brandschutzbegehungen durchführen
  • Mängel melden und Maßnahmen zur Beseitigung vorschlagen, Mängelbeseitigung überwachen
  • Führungskräfte bei den regelmäßigen Unterweisungen der Beschäftigten unterstützen
  • Aus- und Fortbilden von Brandschutzhelfern
  • Lagerung brennbarer Flüssigkeiten und Gase prüfen
  • Sicherheitskennzeichnungen für Brandschutzeinrichtungen und Flucht- und Rettungswege kontrollieren
  • Benutzbarkeit von Flucht- und Rettungswegen überwachen
  • Organisation der Prüfung und Wartung von brandschutztechnischen Einrichtungen
  • Kontrolle, dass festgelegte Brandschutzmaßnahmen eingehalten werden, insbesondere bei feuergefährlichen Arbeiten
  • bei der Festlegung von Ersatzmaßnahmen bei Ausfall und Außerbetriebsetzung brandschutztechnischer Einrichtungen mitwirken
  • Unternehmen bei Gesprächen mit den Brandschutzbehörden und Feuerwehren, den Feuerversicherungen, den Unfallversicherungsträgern, den staatlichen Arbeitsschutzbehörden unterstützen usw.
  • zu Investitionsentscheidungen, die Belange des Brandschutzes betreffen Stellung nehmen
  • bei der Implementierung von präventiven und reaktiven Maßnahmen im Notfallmanagement für kritische Infrastrukturen (z. B. Stromausfall), für lokale Wetterereignisse mit Schadenpotential (Hitze, Kälte, Sturm, Hagel, Schneelast) mitarbeiten
  • Dokumentation der Tätigkeiten

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