NEWS 1/2025 – Ersthelfer im Home-Office?

Was tun, wenn der Ersthelfer im Home-Office ist?

In § 26 DGUV Vorschrift 1 ist die Mindestzahl und Ausbildung der betrieblichen Ersthelfer festgelegt. Die erforderliche Anzahl an Ersthelfenden richtet sich insbesondere nach der Zahl der anwesenden Versicherten.

Flexible Arbeitsformen und veränderte Arbeitszeiten führen dazu, dass seltener Mitarbeitende – und damit auch Ersthelfende – gleichzeitig vor Ort sind. Das stellt Betriebe vor neue Herausforderungen bei der Sicherstellung einer funktionierenden Ersten Hilfe.

Wie können Unternehmen trotz geringerer Präsenz die Erste Hilfe sicherstellen? Bei dieser Frage steht insbesondere die Anzahl der anwesenden betrieblichen Ersthelfenden bei verringerter Präsenz der Beschäftigten im Fokus. Weiterhin sind auch die Möglichkeiten zur Alarmierung von Ersthelfenden im Notfall unter den jeweiligen Gegebenheiten zu überprüfen.

Hier die Fakten:

ab 2 bis 20 anwesende Versicherte

in Betrieben mindestens ein Ersthelfer

 

mehr als 20 anwesende Versicherte

in Kindertageseinrichtungen – 1 Ersthelfer je Kindergruppe

  • Verwaltungs- und Handelsbetriebe 5% 5%
  • sonstige Betriebe 10% 10%
  • Hochschulen 10% 10%

Erste Hilfe bei flexiblen Arbeitsformen und Arbeitszeiten

Unterstützung für Betriebe

Mit der Schrift „Erste Hilfe bei flexiblen Arbeitsformen und Arbeitszeiten“ der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung e.V. können Lösungsansätze, wie Erste Hilfe, Alarmierung und Rettungskette in Zeiten von Home-Office und Telearbeit organisiert werden kann.

Um die nötige Zahl an Ersthelfenden zu bestimmen, sollte ermittelt werden, wie viele Beschäftigte durchschnittlich zu bestimmten Zeiten anwesend sind – unter Berücksichtigung von z. B. Schichtbetrieb oder tagesabhängigen Schwankungen.

Auch ihre Verteilung im Betrieb ist wichtig, damit im Ernstfall schnell geholfen werden kann. Da oft nicht alle geschulten Personen gleichzeitig da sind, kann es nötig sein, zusätzliche Ersthelfende auszubilden. So bleibt die Erste Hilfe verlässlich organisiert.

Sind Mitarbeitende regelmäßig vor Ort?

In vielen Betrieben gibt es Mitarbeitende, die regelmäßig und verlässlich vor Ort sind – etwa im Empfang, Sicherheitsdienst, Callcenter, der Kantine oder im IT-Support. Da ihre Anwesenheit kaum schwankt, bietet es sich an, gerade diese Personen gezielt in Erster Hilfe zu schulen. So kann die Verfügbarkeit von Ersthelfenden besser gewährleistet werden. Zusätzlich lassen sich auch bereits geschulte Personen mit einbinden, etwa aus dem Rettungsdienst oder der Feuerwehr. Das erhöht die Erste-Hilfe-Kompetenz im Betrieb nachhaltig.

Sind mehrere Unternehmen am Standort?

Befinden sich mehrere Unternehmen an einem gemeinsamen Standort – etwa in Industrieparks oder Einkaufszentren – bietet es sich an, verbindliche Absprachen zur gegenseitigen Erste-Hilfe-Unterstützung zu treffen und schriftlich zu dokumentieren. So kann im Notfall schnell und koordiniert geholfen werden.

Gefährdungsbeurteilung – Alarmierungswege

Im Unternehmen muss sichergestellt sein, dass Ersthelfende schnell alarmiert, Notrufe zuverlässig abgesetzt und Einsatzkräfte zielgerichtet geleitet werden können. Durch flexible Arbeitsmodelle ist eine regelmäßige Überprüfung und Anpassung dieser Abläufe im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung sinnvoll. Die Gefährdungsbeurteilung hilft ebenso dabei, die notwendige Anzahl Ersthelfender zu ermitteln.

Beschäftigte sollten über Alarmierungswege informiert und Meldeeinrichtungen regelmäßig auf ihre Funktionsfähigkeit geprüft werden.

Ersthelfende können über eine zentrale Rufnummer oder ein ständig erreichbares Mobiltelefon alarmiert werden. Die Alarmierungsregelung sollte per Aushang, Intranet oder bei Unterweisungen klar kommuniziert sein. Anrufe lassen sich bei Bedarf an verfügbare Stellen weiterleiten, die dann die Erste Hilfe koordinieren.