Sicherer Kranbetrieb
DGUV warnt vor Risiken kraftschlüssiger Lastaufnahmemittel
Mehrere schwere und tödliche Unfälle zeigen: Wenn sich die Verbindung zwischen Last und Lastaufnahmemittel löst, kann es zu lebensgefährlichen Situationen kommen. Deshalb ist bei Transporten über Personen besondere Vorsicht geboten
Beim Transport von Lasten mit dem Kran steht die Sicherheit der Beschäftigten an oberster Stelle.
Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) weist darauf hin, dass Lasten nicht mit kraftschlüssig wirkenden Lastaufnahmemitteln über ungeschützte Personen hinweg geführt werden dürfen!
Kraftschlüssige Lastaufnahmemittel
🔍Was sind kraftschlüssige Lastaufnahmemittel?
-
- Sie halten die Last durch Reibung, Magnet- oder Saugkräfte.
- Dazu zählen auch außen- oder innenwirkende Hebeklemmen, die in Bohrungen verspannt werden.
- Ihre sichere Funktion hängt dauerhaft vom Einwirken einer Kraft ab.
⚠️ Besondere Vorsicht bei Hebeklemmen
Werden kraftschlüssige Lastaufnahmemittel wie Hebeklemmen verwendet, müssen bestimmte Bedingungen erfüllt sein. In Betriebsanleitungen geben die Hersteller daher vor, wie die Bohrungen für die Hebeklemmen herzustellen sind. Einige Faktoren können das Tragverhalten negativ beeinflussen und somit zum Versagen führen:
-
- Überschreiten der zulässigen Holzfeuchte
- Abweichungen der Bohrlochtoleranzen
- Astigkeit, Ausfalläste, Harzgehalt, Risse
- zu geringer Randabstand im Holz
- Abnutzung der Einpressrillen am Lastaufnahmemittel
Tipp: ✅ Formschlüssige Lastaufnahmemittel nutzen!
Formschlüssige Lastaufnahmemittel sind Geräte, die eine Last durch ihre Form greifen, umfassen oder unterfassen und so mit einem Hebezeug verbinden.
Beispiele sind:
-
- C-Haken
- Krangabeln
- Greifer
-
Anschlagplatten zum Aufschrauben
-
Stahlseilschlaufen mit Einschlagmuttern
-
Hebegurte mit Kippsystem
-
Einweghebebänder mit fester Einbindung
Im Gegensatz zu kraftschlüssigen Systemen, die auf Magnet- oder Reibungskraft basieren, wird die Last bei formschlüssigen Mitteln durch eine geometrische Passform gehalten, was oft als sicherer gilt.
Formschlüssige Lastaufnahmemittel
– halten die Last durch passgenaue Formverbindungen
– unabhängig von Reibungskräften
Pflicht zur Gefährdungsbeurteilung
Zu beachten ist außerdem: Laut Betriebssicherheitsverordnung dürfen Lasten nicht mit kraftschlüssig wirkenden Lastaufnahmemitteln über ungeschützte Beschäftigte geführt werden.
Im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung muss der Arbeitgeber daher prüfen, ob sich Personen in dem Bereich aufhalten können, über dem die Last transportiert wird.
Kann er nicht ausschließen, dass sich ungeschützt Personen in diesem Bereich aufhalten, sind zusätzlich oder stattdessen formschlüssige Lastaufnahmemittel zu verwenden.

