NEWS 2/2025 – Evakuierung in Altenheimen

Evakuierungsübungen können Leben retten!

Alten- und Pflegeheime sind aufgrund ihrer besonderen Nutzung verpflichtet, regelmäßig Evakuierungsübungen durchzuführen. Grundlage hierfür ist insbesondere die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV), die Arbeitgeber zu einer regelmäßigen Unterweisung und praktischen Übung der Beschäftigten für Notfälle verpflichtet. Ergänzend verlangen auch bauordnungsrechtliche Bestimmungen sowie die DGUV-Vorschrift 205-033 entsprechende Übungen in Einrichtungen, in denen schutzbedürftige Personen im Gefahrenfall evakuiert werden müssen.

Wegen der schutzbedürftigen Bewohner wird in der Praxis in vielen Brandschutzkonzepten und von Versicherern erwartet, dass mindestens einmal pro Jahr pro Heim/Gebäudeteil eine Evakuierungs- bzw. Räumungsübung durchgeführt wird – zusätzliche Übungen sind nach Umbauten, organisatorischen Änderungen oder hoher Personalfluktuation sinnvoll und oft Teil der Gefährdungsbeurteilung.

Mobilität und Orientierung

Ein Großteil der Bewohner ist auf Rollatoren, Rollstühle oder sogar Pflegebetten angewiesen. Hinzu kommen kognitive Einschränkungen wie Demenz, die eine geordnete Evakuierung erheblich erschweren.

Hektik, Rauch oder Sirenensignale können Panik auslösen – oder werden im Gegenteil gar nicht richtig wahrgenommen.
Eine einfache Durchsage ist in dieser Situation nicht ausreichend.

Technische Risiken im Alltag

Pflegeeinrichtungen verfügen über eine Vielzahl technischer Geräte, die im Alltag unverzichtbar sind – vom elektrisch verstellbaren Pflegebett über Nachttischlampen und Fernseher bis hin zu Sauerstoffkonzentratoren oder Heizstrahlern. Auch Ladestationen für Mobiltelefone, Tablets und E-Rollstühle sind heute Standard.

Hinzu kommen medizinische Hilfsmittel, Pflegegeräte und zunehmend auch akkubetriebene Produkte, deren Ladeverhalten oft nicht ausreichend überwacht wird. Insbesondere Lithium-Ionen-Akkus gelten dabei als zunehmende Brandgefahr – ihre thermische Reaktion kann im Ernstfall explosionsartig verlaufen.

Ein brennendes Handy auf einem Nachttisch, umgeben von Rauch und Flammen, mit einem Bett im Hintergrund.

Evakuierungsstufen

Tipp: ✅ 4 Stufen Plan nutzen!

Im Alarmfall kennen alle Mitarbeiter diese 4 Evakuierungsstufen.
In den Evakuierungsübungen sollten die 4 Stufen regelmäßig, am besten jährlich, praktiziert werden.

Diagramm mit einem vierstufigen Plan für die Evakuierung von Altenheimen, einschließlich Informationen zu Sicherheitsbereichen und Unterstützung für Bewohner.

Probleme erkennen

⚠️Nächtliche Gefahr durch reduzierte Besetzung

Besonders kritisch sind Brandereignisse in der Nacht. Viele Heime arbeiten nachts mit einer stark reduzierten Personalbesetzung, häufig nur mit zwei bis drei Pflegekräften für ein gesamtes Stockwerk oder Wohnbereich. In dieser Situation wird jede Minute zur Herausforderung – und jeder zusätzliche Handgriff muss sitzen.

⚠️Nächtliche Gefahr durch reduzierte Besetzung

Besonders kritisch sind Brandereignisse in der Nacht. Viele Heime arbeiten nachts mit einer stark reduzierten Personalbesetzung, häufig nur mit zwei bis drei Pflegekräften für ein gesamtes Stockwerk oder Wohnbereich. In dieser Situation wird jede Minute zur Herausforderung – und jeder zusätzliche Handgriff muss sitzen.

Wir unterstützen Sie zuverlässig bei der Planung und Durchführung Ihrer Evakuierungsübungen.

„Jetzt anfragen!” in unserer Arbeitssicherheit unter 02371/78976-20