NEWS 2/2025 – Lastaufnahmemittel für Krane

Sicherer Kranbetrieb

DGUV warnt vor Risiken kraftschlüssiger Lastaufnahmemittel

Mehrere schwere und tödliche Unfälle zeigen: Wenn sich die Verbindung zwischen Last und Lastaufnahmemittel löst, kann es zu lebensgefährlichen Situationen kommen. Deshalb ist bei Transporten über Personen besondere Vorsicht geboten.

Beim Transport von Lasten mit dem Kran steht die Sicherheit der Beschäftigten an oberster Stelle.
Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) weist darauf hin, dass Lasten nicht mit kraftschlüssig wirkenden Lastaufnahmemitteln über ungeschützte Personen hinweg geführt werden dürfen!

Kraftschlüssige Lastaufnahmemittel

🔍Was sind kraftschlüssige Lastaufnahmemittel?

    • Sie halten die Last durch Reibung, Magnet- oder Saugkräfte.
    • Dazu zählen auch außen- oder innenwirkende Hebeklemmen, die in Bohrungen verspannt werden.
    • Ihre sichere Funktion hängt dauerhaft vom Einwirken einer Kraft ab.

⚠️ Besondere Vorsicht bei Hebeklemmen

Werden kraftschlüssige Lastaufnahmemittel wie Hebeklemmen verwendet, müssen bestimmte Bedingungen erfüllt sein. Die Betriebsanleitungen der Hersteller sind zu beachten und daraus entsprechende Betriebsanweisungen zu erstellen. Bei Bedarf sprechen Sie gerne Ihre zuständige Fachkraft für Arbeitssicherheit an.

Tipp: ✅ Formschlüssige Lastaufnahmemittel nutzen!

Formschlüssige Lastaufnahmemittel sind Geräte, die eine Last durch ihre Form greifen, umfassen oder unterfassen und so mit einem Hebezeug verbinden.
Beispiele sind:

    • Hebegurte
    • Stahlseile
    • Anschlagketten
    • C-Haken

Im Gegensatz zu kraftschlüssigen Systemen, die auf Magnet- oder Reibungskraft basieren, wird die Last bei formschlüssigen Mitteln durch eine geometrische Form gehalten, was sicherer ist.

Gelber C-Haken aus Metall mit einer stabilen Struktur und einem Aufhängeelement.

Formschlüssige Lastaufnahmemittel

– halten die Last durch passgenaue Formverbindungen
– unabhängig von Reibungskräften

Pflicht zur Gefährdungsbeurteilung

Zu beachten ist außerdem: Laut Betriebssicherheitsverordnung dürfen Lasten nicht mit kraftschlüssig wirkenden Lastaufnahmemitteln über ungeschützte Beschäftigte geführt werden.

Im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung muss der Arbeitgeber daher prüfen, ob sich Personen in dem Bereich aufhalten können, über dem die Last transportiert wird.

Kann er nicht ausschließen, dass sich ungeschützt Personen in diesem Bereich aufhalten, sind zusätzlich oder stattdessen formschlüssige Lastaufnahmemittel zu verwenden.

💡Unsere Empfehlung: Personenverkehr unter formschlüssigen Lasten möglichst vermeiden!