NEWS 1/2025 – Ab 1. April 2025 drei neue Berufskrankheiten

Berufskrankheiten-Verordnung

Am 1. April 2025 tritt die 6. Verordnung zur Änderung der Berufskrankheiten-Verordnung in Kraft. Mit der Verordnung werden drei neue Krankheiten in die Berufskrankheitenliste aufgenommen:

1. Schädigung der Rotatorenmanschette der Schulter durch langjährige und

intensive Belastung

 Was ist das?

Die Rotatorenmanschette ist eine Gruppe von Muskeln und Sehnen, die das Schultergelenk umgeben und stabilisieren. Sie ermöglicht Drehbewegungen des Arms und hält den Oberarmkopf in der Schulterpfanne. Die Schädigungen können vielfältig sein.

 

Wer kann wodurch betroffen sein?

Von der Schädigung der Rotatorenmanschette der Schulter durch langjährige und intensive Belastung können betroffen sein, die in der Textilindustrie, auf Schweiß-, Schleif- und Montagearbeitsplätzen, in der Fischverarbeitung sowie auf Schlachthofarbeitsplätzen und in der Forst- und Bauindustrie tätig sind. Eine Schädigung der Rotatorenmanschette der Schulter kann durch folgende langjährige und intensive Einwirkungen verursacht werden:

      • Arbeiten mit den Händen auf Schulterniveau oder darüber,
      • häufig wiederholte Bewegungsabläufe des Oberarms im Schultergelenk,
      • Arbeiten, die eine Kraftanwendung im Schulterbereich erfordern, insbesondere das Heben von Lasten,
      • Hand-Arm-Schwingungen.

Wo ist sie zu finden?

2. Gonarthrose bei professionellen Fußballspielerinnen und Fußballspielern

Was ist das?

Die Gonarthrose ist eine langsam fortschreitende, nicht primär entzündliche, degenerative Erkrankung des Kniegelenks. Bei diesem Gelenkverschleiß kommt es durch den Abbau der Knorpelmasse, die als Puffer zwischen den Knochen liegt, zu Abnutzungen und Schmerzen an den Gelenkstrukturen. 

Wer kann wodurch betroffen sein?

Betroffen sein können Personen, die mindestens eine 13-jährige Tätigkeit als professionelle Fußballspielerin oder Fußballspieler absolviert haben, davon mindestens zehn Jahre in einer der drei obersten Fußballligen bei Männern oder einer der beiden obersten Fußballligen bei Frauen. Ebenfalls mitberücksichtigt wird, wenn im Alter von 16 bis 19 Jahren eine versicherte Tätigkeit in einer niedrigeren Fußballliga als in den drei obersten Fußballligen bei Männern beziehungsweise den beiden obersten Fußballligen bei Frauen ausgeübt wurde.

    Wo ist sie zu finden?

    3. Chronische obstruktive Bronchitis einschließlich Emphysem durch

    langjährige Einwirkung von Quarzstaub

    Was ist das?

    Eine chronisch-obstruktive Bronchitis  ist eine chronische Lungenerkrankung, die durch eine Entzündung und Verengung der Atemwege gekennzeichnet ist. Das Lungenemphysem ist eine Überblähung der Lunge, die durch die Zerstörung der Lungenbläschen entsteht. 

    Wer kann wodurch betroffen sein?

    Betroffene Personen sind insbesondere Erzbergleute (einschließlich Uranerzbergbau) sowie Versicherte im Tunnelbau, Gußputz, Sandstrahlen, Ofenmaurer, Former in der Metallindustrie und Personen, die bei der Steingewinnung, -bearbeitung und -verarbeitung oder in grob- und feinkeramischen Betrieben sowie in Dentallabors beschäftigt sind.

    Quarzstaub entsteht hauptsächlich bei der Bearbeitung und Verarbeitung von Materialien, die Siliziumdioxid (Quarz) enthalten. Dazu gehören unter anderem Stein, Beton, Ziegel, Mörtel, aber auch bestimmte Kunststoffe und Glas. Bei Tätigkeiten wie Bohren, Schneiden, Schleifen, Fräsen, Polieren und Abbau dieser Materialien wird der feine Quarzstaub freigesetzt.

    Wo ist sie zu finden?

    Was sind Berufskrankheiten?

    Berufskrankheiten sind Erkrankungen, die Versicherte durch ihre berufliche Tätigkeit erleiden und die in der Berufskrankheiten-Verordnung (BKV) aufgeführt sind.

    Ursache dafür können verschiedenste gesundheitsschädliche Einwirkungen sein. Insbesondere kommen bestimmte Chemikalien, physikalische Einwirkungen wie Druck, Vibrationen oder das Tragen schwerer Lasten und Arbeiten unter Lärm oder Staub in Betracht. Nicht jede Erkrankung kann aber als Berufskrankheit anerkannt werden. Als Berufskrankheit kommen nur solche Erkrankungen in Frage, die nach den Erkenntnissen der medizinischen Wissenschaft durch besondere Einwirkungen verursacht werden. Diesen Einwirkungen müssen bestimmte Personengruppen durch ihre Arbeit in erheblich höherem Grade als die übrige Bevölkerung ausgesetzt sein. Die derzeit anerkennungsfähigen Berufskrankheiten finden Sie in der Anlage 1 zur BKV.

    Aktuell sind in der Liste der anerkennungsfähigen Berufskrankheiten 85 Berufskrankheiten aufgeführt (Anlage 1 zur Berufskrankheiten-Verordnung).