News 1/2024 Inklusion am Arbeitsplatz

Förderung der Inklusion am Arbeitsplatz

Einheitliche Ansprechstellen für Arbeitgeber (EAA)

Die aktuelle Arbeitsmarktsituation stellt viele Unternehmen vor die Herausforderung, qualifizierte Mitarbeiter zu finden. In diesem Kontext möchten wir Sie auf die Unterstützung der Eingliederungsberatung für schwerbehinderte Menschen durch die Einheitliche Ansprechstellen für Arbeitgeber (EAA) aufmerksam machen. Die EAA bietet Beratungsdienste an, um Arbeitgeber bei der Förderung der Inklusion am Arbeitsplatz zu unterstützen. Sie steht Ihnen auch als Unterstützung zur Verfügung, wenn Sie planen, Menschen mit Behinderungen neu einzustellen, jedoch noch nicht den passenden Bewerber gefunden haben. Die Unterstützung ist kostenfrei.

Gesetzliche Vorschriften zur Beschäftigung schwerbehinderter Menschen

Die Beschäftigung von schwerbehinderten Menschen ist gesetzlich geregelt (SGB IX). Gemäß § 154 SGB IX haben Arbeitgeber mit jahresdurchschnittlich mindestens 20 Arbeitsplätzen die Verpflichtung, auf wenigstens 5 Prozent der Arbeitsplätze schwerbehinderte Menschen zu beschäftigen. Für den Fall, dass die gesetzlich vorgeschriebene Quote nicht erfüllt wird, sieht das Gesetz die Zahlung einer Ausgleichsabgabe vor.

 

Verringerung der Ausgleichsabgabe

  1. Einstellung eines Arbeitnehmers mit Schwerbehinderung:

Am passenden Arbeitsplatz sind Kolleginnen und Kollegen mit Behinderung in der Regel hoch motiviert und an einer langfristigen Beschäftigung interessiert. Die Arbeitgeber erhalten Hilfe im Einstellungsprozess durch die EAA.

  1. Anrechnung von Werkstattrechnungen (§ 223 SGB IX):

Arbeitgeber können von der Ausgleichsabgabe Aufträge von staatlich anerkannten Werkstätten für Menschen mit Behinderungen und Blindenwerkstätten abziehen.

  1. Mehrfachanrechnung auf Pflichtarbeitsplätze (§ 159 Absatz 1 SGB IX):

Unter bestimmten Voraussetzungen kann die Beschäftigung eines schwerbehinderten Menschen auf mehr als einen Pflichtarbeitsplatz angerechnet werden.

 

Zusammenfassung

Die Beschäftigung schwerbehinderter Menschen ist nicht nur eine gesetzliche Verpflichtung, sondern auch ein Beitrag zur sozialen Verantwortung und Vielfalt am Arbeitsplatz. Durch die gezielte Integration von Menschen mit Behinderungen am Arbeitsplatz profitieren Sie nicht nur von Vorteilen durch die Verringerung der Ausgleichsabgabe. Vielmehr gewinnen Sie wertvolle Mitarbeiter und schaffen ein inklusives Arbeitsumfeld, dass die Vielfalt fördert und einen positiven Einfluss auf das Betriebsklima und die Unternehmenskultur hat.

Die Einheitliche Ansprechstellen für Arbeitgeber (EAA) unterstützen Sie als Arbeitgeber als Lotse und Berater bei der Beschäftigung, Einstellung und Ausbildung von Menschen mit Behinderung, damit die Neueinstellung, die Fortsetzung der Beschäftigung, oder die Ausbildung eines Menschen mit Behinderung in Ihrem Betrieb gelingt.

 

Für weitere Informationen und individuelle Beratung steht Ihnen die Eingliederungsberatung zur Verfügung.

 

Links:

Flyer EAA: https://www.eaa-westfalen-lippe.de/media/filer_public/44/1e/441e811b-e27b-4348-813d-6da328d81f5c/lwl-flyer_eaa_pdf-ua.pdf

https://www.eaa-westfalen-lippe.de/de/